Rauchmelderpflicht

2003 führte das Land Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland die Rauchmelderpflicht ein. 

Seit dem 12. Juli 2012 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Entsprechend den Vorgaben der Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz, welche im § 44 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz geregelt ist, müssen alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, die als Fluchtweg dienen, mit jeweils einem Rauchmelder ausgestattet sein.

 

Welche Rauchmelder sind für den Einbau entsprechend der Rauchmelderpflicht geeignet?

Grundsätzlich entsprechen alle in Deutschland erhältlichen Rauchmelder den Vorgaben der Rauchmelderpflicht.